{"id":231,"date":"2014-09-25T19:05:11","date_gmt":"2014-09-25T17:05:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.airenergy.de\/en\/?page_id=231"},"modified":"2020-09-21T14:57:34","modified_gmt":"2020-09-21T12:57:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.airenergy.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG<\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Stand: M\u00e4rz 2020<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong> 1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Die nachstehend aufgef\u00fchrten Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehungen der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG zu ihren Kunden. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch wenn diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird bzw. wurde. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Entwicklungsauftr\u00e4gen gelten zus\u00e4tzlich die \u201eErg\u00e4nzenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Entwicklungsauftr\u00e4ge\u201c.<\/p>\n<p><strong> 2. Angebote, Auftr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>a) Die Angebote der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG erfolgen freibleibend. S\u00e4mtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind erst nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG wirksam.<\/p>\n<p>b) Die schriftliche Best\u00e4tigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn die Lieferung sofort ab Lager ausgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p><strong> 3. Preise<\/strong><\/p>\n<p>a) Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschlie\u00dflich der Verpackung zuz\u00fcglich der jeweils gesetzlich g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>b) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverz\u00f6gerung von Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG zu vertreten ist, kann die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG den Preis unter Ber\u00fccksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG zu tragen sind, angemessen erh\u00f6hen. Wird dabei innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des \u00c4nderungsverlangens durch die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG eine Einigung mit dem Kunden nicht erzielt, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong> 4. Versand und Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>a) Erf\u00fcllungsort ist mangels abweichender Abreden der Sitz der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG<\/p>\n<p>b) Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG die Ware dem K\u00e4ufer \u00fcbergeben hat. Wird die Ware auf Wunsch des K\u00e4ufers versandt, geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald der Verk\u00e4ufer die Sache dem Versender \u00fcbergeben hat. Der Versand erfolgt grunds\u00e4tzlich unversichert und auf Rechnung des Kunden.<\/p>\n<p>c) Mangels abweichender Abreden bestimmt die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG nach ihrem Ermessen Art und Weise des Versands. Auf Wunsch des Bestellers wird die Ware durch Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG gegen Transportsch\u00e4den in Deckungsh\u00f6he des vereinbarten Preises versichert.<\/p>\n<p><strong> 5. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>a) Die Rechnungen der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG kann jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p>b) Bei schuldhafter \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist gem\u00e4\u00df a) stehen Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG unbeschadet m\u00f6glicher weitergehender Anspr\u00fcche Zinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz zu.<\/p>\n<p>c) Die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG beh\u00e4lt sich vor, \u00fcber die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter \u00fcblichem Vorbehalt. F\u00fcr Wechsel berechnet die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG bH die bank\u00fcblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr rechtzeitiges Inkasso oder f\u00fcr rechtzeitigen Protest \u00fcbernimmt die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG nicht.<\/p>\n<p>d) F\u00fcr den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingel\u00f6st wird, dass es zu einem Zahlungsverzug kommt oder sonst Umst\u00e4nde beim K\u00e4ufer eintreten, die nach Auffassung der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG eine Zielgew\u00e4hrung nicht mehr rechtfertigen, kann Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG die gesamte Forderung &#8211; auch wenn hierf\u00fcr Wechsel oder Schecks gegeben wird &#8211; sofort f\u00e4llig stellen.<\/p>\n<p>e) Ein Zur\u00fcckhaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Gegenforderung von Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG schriftlich anerkannt ist.<\/p>\n<p><strong> 6. Eigentumsvorbehalte<\/strong><\/p>\n<p>a) Die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis s\u00e4mtliche Forderungen der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung &#8211; einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen &#8211; beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen des Verk\u00e4ufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist (Kontokorrent).<\/p>\n<p>b) Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum der Firma Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgem\u00e4\u00df gef\u00fchrten Gesch\u00e4ftsbetriebes zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung \u00fcber die Ware zu verf\u00fcgen. Von allen Vollstreckungsma\u00dfnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des K\u00e4ufers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG betreffen, hat der K\u00e4ufer die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG unverz\u00fcglich zu unterrichten, und in jeder Weise bei der Intervention zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>c) Wenn die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG ihre Anspr\u00fcche geltend macht, hat der K\u00e4ufer Zutritt zur Vorbehaltsware zu gew\u00e4hren, die Ware f\u00fcr die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG auszusondern und auf Verlangen herauszugeben.<\/p>\n<p>d) Der verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt soll auch \u00fcber ein evtl. vorgenommenes Scheck- Wechselverfahren G\u00fcltigkeit haben und nicht erl\u00f6schen. Der Eigentumsvorbehalt gilt erst bei Einl\u00f6sung des Wechsels als erloschen.<\/p>\n<p><strong> 7. Lieferfristen, Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n<p>a) Da die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG selbst nicht Hersteller aller von ihr vertriebenen Waren ist, k\u00f6nnen Lieferzeiten nur f\u00fcr auf Lager liegende Ware angeben werden. F\u00fcr alle Waren, die nicht auf Lager liegen und bei Herstellern bestellt werden m\u00fcssen, werden von der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG nur \u201evoraussichtliche Liefertermine\u201c angeben. Deren Nichteinhaltung l\u00f6st keine Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG aus, es sei denn, dass die Nichteinhaltung auf einem Verschulden der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG beruht. In diesem Fall gilt die Regelung des \u00a7 10. Die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG ist verpflichtet, voraussichtliche Verz\u00f6gerungen von Lieferzeiten unverz\u00fcglich dem Besteller schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>b) Verz\u00f6gert sich ein in Aussicht gestellter voraussichtlicher Liefertermin f\u00fcr den Kunden unzumutbar, so hat dieser das Recht, der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG eine angemessene, mindestens aber dreiw\u00f6chige Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung des voraussichtlichen Liefertermins auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz beruht bzw. die Nichteinhaltung des voraussichtlichen Liefertermins eine Kardinalpflicht darstellt und diese zumindest fahrl\u00e4ssig verletzt worden ist.<\/p>\n<p>c) Nach \u00dcberschreiten des von Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG in Aussicht gestellten voraussichtlichen Liefertermins um mehr als acht Wochen haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>d) Bei Abruf- bzw. Rahmenauftr\u00e4gen ist Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG berechtigt, das Material f\u00fcr den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Kunden k\u00f6nnen nach Erteilung des Auftrags nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden, soweit nicht anders vereinbart ist. Dies gilt entsprechend, sofern Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG die Ware von Dritten bezieht.<\/p>\n<p>e) Bei vertraglichen Vereinbarungen mit fortlaufender Auslieferung sind Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG rechtzeitig Abrufe und Sorteneinteilungen f\u00fcr ungef\u00e4hr gleiche Monatsmengen aufzugeben. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, ist Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch r\u00fcckst\u00e4ndigen Teil des Abschlusses zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<p>f) Ger\u00e4t die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG in Leistungs- oder Lieferverzug oder wird die Leistung oder Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so stehen dem Abnehmer Schadensersatzanspr\u00fcche nur nach Ma\u00dfgabe der vorliegenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu.<\/p>\n<p>g) Teillieferungen sind zul\u00e4ssig; jede Lieferung gilt als selbst\u00e4ndiges Gesch\u00e4ft.<\/p>\n<p>h) Auch in F\u00e4llen der \u00dcbernahme von Kostenanteilen f\u00fcr Werkzeuge und andere Produktionshilfsmittel erwirbt der Kunde kein Eigentum oder Miteigentum an diesen Gegenst\u00e4nden, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.<\/p>\n<p><strong> 8. Warenr\u00fcckgaben<\/strong><\/p>\n<p>a) Verkaufte, mangelfreie Ware kann grunds\u00e4tzlich nicht zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n<p>b) Eine Abweichung hiervon bedarf der schriftlichen Zustimmung der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG. Der anzurechnende Wert der zur\u00fcckgegebenen Sache ist individuell zu vereinbaren. Auch bei ungebrauchten, unbesch\u00e4digten und originalverpackten Waren, wird der Abnehmer ein Betrag von 5% des Warenwertes, mindestens aber Euro 25,&#8211; f\u00fcr Verwaltungsaufwand belastet. Weitere Abwicklungskosten, z.B. Transport oder Versicherung, hat der Abnehmer zu tragen.<\/p>\n<p>c) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Abnehmers bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong> 9. Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem Auftrag unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.<\/p>\n<p><strong> 10. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/p>\n<p>a) Technische Beschreibungen und sonstige Angaben zur Ware sind Leistungsbeschreibungen, die keine Zusicherung von Eigenschaften enthalten, sofern dies nicht abweichend vereinbart ist. Die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG \u00fcbernimmt die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel. Sie \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Tauglichkeit der gelieferten Waren f\u00fcr den vom Kunden vorgesehen Verwendungszweck, sofern kein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt<\/p>\n<p>b) Der Kunde hat die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt auf Vollst\u00e4ndigkeit und ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sichtbare M\u00e4ngel sind sp\u00e4testens innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu r\u00fcgen. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge gilt die vom Kunden nachzuweisende Absendung der Nachricht.<\/p>\n<p>c) Die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG \u00fcbernimmt Gew\u00e4hr f\u00fcr Sachm\u00e4ngel bei Ger\u00e4ten und Systemen f\u00fcr die Dauer von 24 Monaten, soweit der Kunde nachweist, dass die beanstandeten M\u00e4ngel nicht durch unsachgem\u00e4\u00dfe Installation oder Gebrauch eingetreten sind. Die Gew\u00e4hrleistung der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG erfolgt nach ihrer Wahl in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung.<\/p>\n<p>d) Ist die Nachbesserung unm\u00f6glich oder wird sie ernsthaft oder endg\u00fcltig verweigert oder ist sie innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht erfolgt bzw. sind weitere Nachbesserungen nach dem Fehlschlagen einer ersten Nachbesserung nicht zumutbar, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<\/p>\n<p><strong> 11. Haftung f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>a) Schadensersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG werden hiermit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG. Der Haftungsausschluss gilt daneben nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit haftet die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG nur f\u00fcr vertragstypische und vorhersehbare Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>b) Der vorliegende Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit. In diesem Fall bestehen keine Begrenzungen f\u00fcr einen Schadensersatzanspruch. Das gleiche gilt im Hinblick auf Anspr\u00fcche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben.<\/p>\n<p><strong> 12. Nutzungsrechte an Software<\/strong><\/p>\n<p>a) Die Nutzungsrechte f\u00fcr Vervielf\u00e4ltigungen und Verbreitung von Software werden mit der Fertigstellung der Objektentwicklung und der endg\u00fcltigen Erstellung der Entwicklungspl\u00e4ne an den Kunden \u00fcbertragen und sind ohne zeitliche Beschr\u00e4nkung g\u00fcltig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Auf Verlangen von Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG sind Hinweise auf den Urheber zu entfernen.<\/p>\n<p>b) Entw\u00fcrfe und Zwischenergebnisse unterliegen dem geistigen Eigentum der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG und d\u00fcrfen ohne schriftliche Genehmigung nicht weiterverarbeitet oder an Dritte weitergeleitet werden.<\/p>\n<p><strong> 13. Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>a) Erf\u00fcllt der Kunde seine Pflichten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG nicht, kann die Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG weitere Lieferungen verweigern und Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend machen.<\/p>\n<p>b) Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Anspr\u00fcche aus laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung ist ausschlie\u00dflich Aachen. Dies gilt auch f\u00fcr Scheck- und Wechselklagen.<\/p>\n<p>c) Auf Gesch\u00e4ftsbeziehungen der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG mit dem Kunden findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.<\/p>\n<p><strong> 14. Ausfuhrkontrollbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Die gelieferten Waren unterliegen gegebenenfalls deutschen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist gegebenenfalls nur mit Zustimmung des Bundesamtes f\u00fcr gewerbliche Wirtschaft in Eschborn\/Taunus und des Office of Export Control in Washington m\u00f6glich. Der K\u00e4ufer ist f\u00fcr die Einhaltung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.<br \/>\n<strong><\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG Stand: M\u00e4rz 2020 1. Allgemeines Die nachstehend aufgef\u00fchrten Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehungen der Air Energy Entwicklungs GmbH &amp; Co KG zu ihren Kunden. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch wenn diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird bzw. wurde. 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